IPAF
Hebebühnenschulungen mit Trainer Noldi Lemmenmeier
Vorschriften über das Führen von Hubarbeitsbühnen, Auszug aus der SUVA-Doku zur Unfall-Prävention:
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Ausbildung:
Grundausbildung:
Grundsätzlich setzt das Führen von Hubarbeitsbühnen eine Ausbildung der jeweiligen Hubarbeitsbühnen-Kategorie voraus. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Instruktion:
Ist der Bediener mit der eingesetzten Hubarbeitsbühne nicht vertraut, braucht es eine zusätzliche Instruktion.
Ausbildungsinstitutionen:
Grundausbildung:
Ausbildungskurse werden von anerkannten Schulungscentern, Gerätelieferanten und Vermietern durchgeführt.
Instruktion:
Die Instruktion für das jeweilige Gerät erfolgt in der Regel durch den Gerätelieferanten. Sie ist vom verantwortlichen Vorgesetzten vor Ort sicherzustellen.
Ausbildungsnachweis:
Grundausbildung:
Als Nachweis für die erfolgte Ausbildung wird ein Ausbildungsnachweis ausgestellt.
Instruktion:
Die Durchführung der Instruktion wird in einem Instruktionsnachweis dokumentiert.
Neu gilt ab 1.8.2021 in der Schweiz:
Wenn ein Kursteilnehmer alle 3 Module schult, 1b, 3a und 3b, dann wird die Kategorie 1a integriert, gilt als geschult und erscheint auch auf der Pal Card.
Kursdaten:
Donnerstag, 06. Februar 2025
weitere Kursdaten nach Absprache
Kosten: Ganztageskurs, inkl. Mittagessen und E-PAL Ausweis, Fr. 550.- für 3 Module
Allgemeine Bedingungen:
Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält die Lenobag AG das Recht vor, den Kurs abzusagen. Dies ebenso bei ausserordentlichen Umständen. Anmeldungen per Email, mit Angaben des Namens, Adresse und Geburtsdatum an info@lenobag.ch
Weitere Informationen unter: